Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Kursteilnehmerinnen/-teilnehmer und Mieterkreis
Teilnahme- und mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Kitesurf-, Wingsurf-, SUP- und Foilsport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben. Voraussetzung für die Teilnahme an allen Kitesurf-, Wingsurf-, SUP- und Foilkursen ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
2. Anmeldung/ Rücktritt vom Vertrag
- a) Die Anmeldung zu einem Kitesurf-, Wingsurf-, SUP- und Foilkurs bedarf der Schriftform (Internet-Anmeldeformular eingeschlossen). Gleiches gilt für den Abschluss des Mietvertrages. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen.
- b) Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt später als 6 Stunden vor Kursbeginn werden 100% des jeweiligen Kurspreises in Abweichung zu § 346 Abs. 1 BGB einbehalten, wenn kein Ersatzteilnehmer/-mieter gestellt wird.
- c) Die Surfschule behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn die geforderte Mindestteilnehmerzahl der jeweiligen Kursausschreibung nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (Starkwind, Blitzschlag) oder bei Zerstörung des Kitesurf-, Wingsurf-, SUP- und Foilmaterials durch Kollisionen oder Vandalismus. Geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
- d) Teilnehmerinnen/Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
3. Mitwirkungspflicht
Die Teilnehmerin/der Teilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.
4. Sicherheit/ Durchführungsbedingungen
Den Anweisungen der Kitesurflehrerin/des Kitesurflehrers bzw. Strandassistentin/Strandassistent ist Folge zu leisten. Brillen sind gegen Verlust zu sichern.
5. Sorgfaltspflicht
- a) Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft des Kitesurf-, Wingsurf-, SUP- und Foilmaterial wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist die Teilnehmerin/der Teilnehmer bzw. die Mieterin/der Mieter verpflichtet, das Kitesurf-, Wingsurf-, SUP- und Foilmaterial vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jede/r Teilnehmerin/Teilnehmer bzw. Mieterin/Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen.
- b) Falls die Betriebsbereitschaft des Kitesurf-, Wingsurf-, SUP- und Foilmaterial durch Nichtbeachtung der Anweisung der Ausbilderin/des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen der Teilnehmerin/des Teilnehmers bzw. der Mieterin/des Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens der/des Teilnehmerin/Teilnehmers bzw. Mieterin/Mieters.
6. Haftung
- a) Die Surfschule haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Kitesurf-, Wingsurf-, SUP- und Foilmaterial.
- b) Die Haftung für Sach- und Personenschäden ist ausgeschlossen.
- c) Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft die Teilnehmerin/den Teilnehmer bzw. die Mieterin/den Mieter eine Anzeigepflicht. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer bzw. die Mieterin/der Mieter verpflichtet sich, das Kitesurf-, Wingsurf-, SUP- und Foilmaterial sorgfältig zu behandeln und zu führen.
- d) Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an Kitesurf-, Wingsurf-, SUP- und Foilmaterial haftet die Teilnehmerin/der Teilnehmer bzw. die Mieterin/der Mieter persönlich.
- e) Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
7. Zusätzliche Vermietungsbedingungen
- a) Die Surfschule ist berechtigt, die Übergabe der Kitesurf-, Wingsurf-, SUP- und Segelausrüstung zu verweigern, sofern die Mieterin/der Mieter nicht über die erforderliche Qualifikation (Lizenz) verfügt.
- b) Sofern sich nach Übergabe trotz Lizenz eine mangelnde Qualifikation (mangelnde Beherrschung des Sportgerätes, Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung Anderer) der Mieterin/des Mieters hinsichtlich der sicheren Führung des Kitesurf-, Wingsurf-, SUP- und Foilmaterials offenbart oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Vermieter den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Mietgebühr einbehalten.
- c) Die Mieterin/der Mieter ist zur pünktlichen Rückgabe verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten Rückgabe dar.
- d) Die Mieterin/der Mieter haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen. Im übrigen haften die Mieterin/der Mieter dem Vermieter für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner. Die Mieterin/der Mieter hat auch für ein Verschulden ihrer/seiner Mitnutzenden einzustehen.
8. Salvatorische
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.